Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Bildern

zwischen

dem Teilnehmer / der Teilnehmerin eines Malwettbewerbs von Kutami

- Teilnehmer -

und

Kutami
Inh. Pascale Schmökel
Fritz-Thiele-Str. 22
28279 Bremen

- Kutami -

  1. Umfang der Lizenz

  1. Kutami beabsichtigt, das vom Teilnehmer zum Zweck der Teilnahme an einem von Kutami ausgerufenen Malwettbewerb eingereichte, selbst erstellte Bild auf seiner Website unter www.kutami.de und auf seinen Seiten in den sozialen Medien (Instagram, Facebook usw.) zu veröffentlichen und dort zu Werbezwecken zu nutzen.

  2. Der Teilnehmer gewährt Kutami unentgeltlich im Wege einer räumlich und zeitlich unbeschränkten, nichtexklusiven Lizenz die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an dem Bild. Aufgrund der nichtexklusiven Gewährung der Lizenz verbleiben ansonsten sämtliche weitere Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Bild beim Teilnehmer.

  3. Im Einzelnen räumt der Teilnehmer Kutami zur Erreichung des nach 1.1. angestrebten Zwecks insbesondere die folgenden Rechte ein:

    1. das Recht, das Werk im Umfang der eingeräumten Rechte in allen vertrags-gegenständlichen Nutzungsarten zum Zwecke der Werbung zu veröffentlichen;

    2. das Recht, das Bild digital zu vervielfältigen, zu speichern und einer beliebigen Zahl von Nutzern öffentlich zugänglich zu machen, unabhängig vom Übertragungssystem (z.B. Internet) und der Art des Empfangsgeräts (z.B. PC, mobil, Smart-TV);

    3. das Recht zur Erteilung von nichtexklusiven Unterlizenzen an dem Bild an Dienstleister und Dritte (insbes. zur Nutzung des Bildes auf Seiten von Kutami in den sozialen Medien) soweit dies erforderlich ist, um die unter 1.1. genannte Nutzung durch Kutami zu ermöglichen;

    4. das Recht zur Bearbeitung des Werkes soweit dies für die unter 1.1. genannte Nutzung durch Kutami zweckmäßig erscheint, z.B. durch Vergrößerungen, Verkleinerung (Thumbnail u.ä.) oder Ausschnitte;

  4. Kutami nennt in jedem Fall den Teilnehmer als Urheber des Bildes.

  1. Pflichten des Teilnehmers

    1. Der Teilnehmer stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte an seinem Bild besitzt, um Kutami die für die beabsichtigte Nutzung erforderlichen Rechte einräumen zu können. Er stellt weiter sicher, dass die vertragsgemäße Nutzung durch Kutami nicht dazu geeignet ist, Rechte Dritter (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte) zu verletzt.

    2. Sollten Dritte gegen Kutami Ansprüche wegen der Verletzung von Urheber-, Marken- und/oder Persönlichkeitsrechten durch die vertragsgemäße Nutzung des Bildes geltend machen, haftet der Teilnehmer für den Schaden. Er stellt Kutami insofern vollumfänglich von Ansprüchen Dritter frei.

  2. Schlussbestimmungen

    1. Dieser Vertrag kommt durch die Bestätigung des Teilnehmers bei Übersendung seiner Daten zur Teilnahme an dem Malwettbewerb zustande.

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Pascale Schmökel
Kutami

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